Weiterbildungsordnung 15.08.2005

36 MONATE

in der stationären internistischen Patientenversorgung

davon können bis zu 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3-Monat-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind.

UND

24 MONATE

in der Allgemeinmedizin

davon können bis zu 6 Monate in der Chirurgie oder in Innere Medizin oder in Kinder- und Jugendmedizin (auch 3-Monat-Abschnitte) abgeleistet werden.

UND

80 STUNDEN

Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung

Weiterbildungsordnung 01.07.2019

12 MONATE

in der stationären internistischen Patientenversorgung

UND

24 MONATE

in der Allgemeinmedizin

UND

6 MONATE

in einem weiteren Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

UND

18 MONATE

zur freien Verfügung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

UND

80 STUNDEN

Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung